Corona Hygienekonzept
Hygienekonzept VISI Sports
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Viktor Simon, Telefon: 01786 022612, E-Mail: kontakt@visi-sports.de
Stand: 08.03.2021
Achtung: Im Lockdown findet kein Training statt. In der Zeit des Lockdowns wird lediglich Onlinebetreuung angeboten.
Allgemeine Hygieneregeln
- wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher
- dies gilt für alle Teilnehmer der VISI Sports-Angebote für die gesamte Zeit des Zusammentreffens
- körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
- alle Trainer halten sich an die Empfehlungen zum Händewaschen mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände, vor Beginn des Trainings
- auf die Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) wird geachtet.
- in Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung
- eine Teilnahme an den Angeboten von VISI Sports ist für alle Beteiligten nur möglich, bei symptomfreiem Gesundheitszustand
- Personen mit Krankheitssymptomen, dürfen an den Angeboten von VISI Sports nicht Teilnehmen und den Trainingsbereich nicht betreten
- Als solche Symptome gelten: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im gleichen Haushalt vorliegen
Organisatorisches
- die Mitarbeiter achten während der gesamten Angebotsdauer auf die gebotenen Abstandsregeln
- die Sportstätte wird mit ausreichend Wasch/Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet
- alle Trainer sind in das Konzept eingewiesen worden
- vor Beginn des Trainings, werden alle involvierten Personen die aktiv an den Angeboten teilnehmen über die Hygieneregeln informiert
- alle Trainingsgeräte und Utensilien werden vor und nach den Trainings und bei Personenwechsel mit den geeigneten Mitteln desinfiziert
- das Hygienekonzept wird mindestens am Eingangsbereich der Trainingsstätte ausgehängt und wird auf der Homepage veröffentlicht
- Personen, die nicht zur Einhaltung der Hygieneregeln bereit sind, muss im Rahmen des Hausrechts, der Zutritt zu eigenen Trainingsstätten untersagt werden
Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern:
- Unterweisung der Mitarbeiter über die Abstandsregeln
- Anbringen von Bodenmarkierungen an Empfangs- und Informationsschaltern und in Wartebereichen
- Aushang Hinweisschilder in den Trainingsbereichen
- Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
- Mund-Nasen-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung
- Sicherstellung, dass Mitarbeiter Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist
- Unterweisung der Mitarbeiter über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Bereitstellung von geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen für Mitarbeitern und Kunden (Medizinische Mund-Nasenbedeckung)
- Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen
- Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, die Arbeitsstätte zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
- Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
- Treffen von Regelungen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls das Risiko einer Infektion besteht
- Weitere Maßnahmen: Handhygiene
- Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion
- Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene
- Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- regelmäßige Belüftung der Aufenthaltsräume
- regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen
- Benennung eines Corona-Ansprechpartners