Corona Hygienekonzept

Hygienekonzept VISI Sports

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Viktor Simon, Telefon: 01786 022612, E-Mail: kontakt@visi-sports.de

Stand: 08.03.2021

Achtung: Im Lockdown findet kein Training statt. In der Zeit des Lockdowns wird lediglich Onlinebetreuung angeboten.

Allgemeine Hygieneregeln

  • wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher
  • dies gilt für alle Teilnehmer der VISI Sports-Angebote für die gesamte Zeit des Zusammentreffens
  • körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
  • alle Trainer halten sich an die Empfehlungen zum Händewaschen mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände, vor Beginn des Trainings
  • auf die Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) wird geachtet.
  • in Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung
  • eine Teilnahme an den Angeboten von VISI Sports ist für alle Beteiligten nur möglich, bei symptomfreiem Gesundheitszustand
  • Personen mit Krankheitssymptomen, dürfen an den Angeboten von VISI Sports nicht Teilnehmen und den Trainingsbereich nicht betreten
  • Als solche Symptome gelten: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im gleichen Haushalt vorliegen

Organisatorisches

  • die Mitarbeiter achten während der gesamten Angebotsdauer auf die gebotenen Abstandsregeln
  • die Sportstätte wird mit ausreichend Wasch/Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet
  • alle Trainer sind in das Konzept eingewiesen worden
  • vor Beginn des Trainings, werden alle involvierten Personen die aktiv an den Angeboten teilnehmen über die Hygieneregeln informiert
  • alle Trainingsgeräte und Utensilien werden vor und nach den Trainings und bei Personenwechsel mit den geeigneten Mitteln desinfiziert
  • das Hygienekonzept wird mindestens am Eingangsbereich der Trainingsstätte ausgehängt und wird auf der Homepage veröffentlicht
  • Personen, die nicht zur Einhaltung der Hygieneregeln bereit sind, muss im Rahmen des Hausrechts, der Zutritt zu eigenen Trainingsstätten untersagt werden

Maßnahmen:

  1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern:
    • Unterweisung der Mitarbeiter über die Abstandsregeln
    • Anbringen von Bodenmarkierungen an Empfangs- und Informationsschaltern und in Wartebereichen
    • Aushang Hinweisschilder in den Trainingsbereichen
    • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
  2. Mund-Nasen-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung
    • Sicherstellung, dass Mitarbeiter Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist
    • Unterweisung der Mitarbeiter über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
    • Bereitstellung von geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen für Mitarbeitern und Kunden (Medizinische Mund-Nasenbedeckung)
    • Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen
  3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
    • Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, die Arbeitsstätte zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
    • Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
    • Treffen von Regelungen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls das Risiko einer Infektion besteht
  4. Weitere Maßnahmen: Handhygiene
    • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
    • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion
    • Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene
  5. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
    • regelmäßige Belüftung der Aufenthaltsräume
    • regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen
    • Benennung eines Corona-Ansprechpartners